Schachtentrauchungssysteme

Vor dem Hintergrund der EnEV 2007 (2009) dienen die Systeme dazu Permanentöffnungen in Aufzugsschächten zu schließen und dadurch Energiekosten zu senken. Durch den Einsatz der Systeme wird im Normalbetrieb der Immobilie der Abzug geheizter, oder gekühlter Luft unterbunden, beziehungsweise gezielt gesteuert. Dies erfolgt durch RWA – Klappen die vor die Permanentöffnungen montiert werden. Im Normalzustand sind diese geschlossen. In der Folge reduziert sich der Energieverlust und CO2-Ausstoß der Gebäude. Die Systeme tragen maßgeblich zur Energie- und Kosteneinsparung bei.

Ein Rauchansaugsystem sorgt im Fall von Rauchentwicklung in Aufzugsschächten, oder Eindringen von Rauch in die Aufzugsschächte dafür, dass die Rauchpartikel detektiert werden. Das Rauchansaugsystem übermittelt die Information „Rauch im Schacht“ an eine Zentralsteuereinheit. Die Zentralsteuereinheit steuert einen Stellmotor an. Dieser öffnet die RWA – Klappe vollständig. Der Rauch kann in dieser Situation genauso aus dem Schacht entweichen, wie bei einer Permanentöffnung. Ein sicherer Rauchabzug ist gewährleistet.

Triebwerksräume werden mittels Rauchmelder ebenfalls auf Rauchentwicklung überwacht.

Im Fall von Spannungsausfall öffnet der Stellmotor durch einen mechanischen Federrücklauf die RWA – Klappe selbstständig.

Zur manuellen Auslösung des „Rauchfall“ kann ein externer Feuerwehrschalter an die Zentraleinheit angeschlossen werden, oder ein Signal aus einer Brandmeldezentrale verarbeitet werden.

Ist Rauch im Schacht vorhanden, kann die Zentraleinheit ebenfalls ein Signal an die externe Aufzugssteuerung senden. Das Signal kann seitens der Aufzugsteuerung zur Einleitung einer Brandfallevakuierungsfahrt genutzt werden.

Neben den sicherheitstechnischen Erfordernissen muss das System auch die Entlüftung der Aufzugsschächte gemäß Aufzugsrichtlinie 95/16/EG, EN 81-1, bzw. EN81-2, Art. 5.2. 3 und Art. 6.3.5 sicherstellen. Als Stand der Technik wird hier eine bedarfsgerechte Entlüftung betrachtet.

Die Feststellung der bedarfsgerechten Entlüftungssituation erfolgt unter Berücksichtigung von folgenden Faktoren: Anwesenheit von Personen in, oder auf der Aufzugskabine, CO2-Messung im Aufzugsschacht, Temperatur im Aufzugsschacht, Außentemperatur, Temperaturdifferenz innen/außen. Das Bedarfsmuster für die Entlüftung kann individuell an der Zentraleinheit programmiert. Im späteren Betrieb ist die Programmierung vor Ort anpassbar.

In Abhängigkeit der Bedarfssituationen steuert die Zentraleinheit den Stellmotor an. Dieser öffnet die RWA – Klappe bedarfsorientiert.

Alle primären Systemkomponenten, Zentraleinheit, Rauchansaugsystem inkl. Zubehör, RWA – Klappe mit Stellmotor sind für den Einbau in Aufzugsschächten zugelassen. Eine Montage der Zentraleinheit und/ oder des Rauchansaugsystem außerhalb des Aufzugschachtes ist nicht erforderlich.

Das System ist TÜV geprüft, CE und VDS zertifiziert.